NEUE STEUERÄRA IN DER TÜRKEI: 20 JAHRE STEUERBEFREIUNG AUF AUSLANDSEINKÜNFTE 🇹🇷
Die neue gesetzliche Regelung in der Republik Türkei (Artikel Mükerrer 20/D) eröffnet internationalen Investoren, Technologieunternehmern und vermögenden Privatpersonen eine der attraktivsten steuerlichen Möglichkeiten weltweit.
Wesentliche Vorteile
20 Jahre vollständige Steuerbefreiung:
Ausländische Dividenden, Kapitalgewinne, Fondserträge und Zinserträge können bis zu 20 Jahre lang mit 0 % Einkommensteuer begünstigt werden.
1 % Erbschaftsteuer:
Für im Ausland gehaltene Vermögenswerte kann die Erbschafts- und Schenkungssteuer dauerhaft auf symbolische 1 % begrenzt werden.
Keine Steuererklärung:
Begünstigte Auslandseinkünfte können von der jährlichen Steuererklärung und Meldepflicht befreit sein.
Komplette Relocation- und Beratungsdienstleistungen
Steuerliche und rechtliche Infrastruktur:
Registrierung der Steuerbefreiung, Kontoeröffnungen und Aufenthaltsgenehmigungen.
Premium-Immobilien:
Auswahl von Luxusimmobilien, Vertragsabwicklung und Versorgungsanschlüsse.
Familie & Bildung:
Internationale Schulbesuche, IB-Programme, Einschreibung und Anerkennungsverfahren.
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