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Neue Steuerära in der Türkei

NEUE STEUERÄRA IN DER TÜRKEI: 20 JAHRE STEUERBEFREIUNG AUF AUSLANDSEINKÜNFTE 🇹🇷

Die neue gesetzliche Regelung in der Republik Türkei (Artikel Mükerrer 20/D) eröffnet internationalen Investoren, Technologieunternehmern und vermögenden Privatpersonen eine der attraktivsten steuerlichen Möglichkeiten weltweit.

Wesentliche Vorteile

  • 20 Jahre vollständige Steuerbefreiung: Ausländische Dividenden, Kapitalgewinne, Fondserträge und Zinserträge können bis zu 20 Jahre lang mit 0 % Einkommensteuer begünstigt werden.
  • 1 % Erbschaftsteuer: Für im Ausland gehaltene Vermögenswerte kann die Erbschafts- und Schenkungssteuer dauerhaft auf symbolische 1 % begrenzt werden.
  • Keine Steuererklärung: Begünstigte Auslandseinkünfte können von der jährlichen Steuererklärung und Meldepflicht befreit sein.

Komplette Relocation- und Beratungsdienstleistungen

  • Steuerliche und rechtliche Infrastruktur: Registrierung der Steuerbefreiung, Kontoeröffnungen und Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Premium-Immobilien: Auswahl von Luxusimmobilien, Vertragsabwicklung und Versorgungsanschlüsse.
  • Familie & Bildung: Internationale Schulbesuche, IB-Programme, Einschreibung und Anerkennungsverfahren.

Für detaillierte Analysen, Whitepapers und individuelle Strukturierungsmodelle kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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